Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Umfang und Gültigkeit:
Diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ gelten, soweit die Vertragsparteien nicht ausdrücklich und schriftlich Abweichendes vereinbart haben, sinngemäß für alle Lieferungen von Produkten und Dienstleistungen.

Durch seine Auftragserteilung erkennt der Kunde sämtliche Bestimmungen der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen an.
2. Preise:
Sämtliche Preisangaben in Preislisten oder Dokumenten von FIANOSTICS sind unverbindlich. Preisangaben in schriftlichen Vereinbarungen oder Anboten sind für die Dauer von 30 Tagen ab Zugang beim Käufer verbindlich. Nach Ablauf dieser Frist ist der Kunde verpflichtet, neuerlich Preisbestätigungen oder Preisangaben zu verlangen. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, verstehen sich sämtliche Preise ab Werk, exklusive Verpackung und Verladung. Die Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe sowie allfällige sonstige Steuern, Gebühren, Zölle und sonstige Abgaben zum Zeitpunkt der Lieferung / Leistung gehen zu Lasten des Kunden und werden ihm zusätzlich in Rechnung gestellt. Dasselbe gilt für die Verpackungskosten, Frachtkosten und die Kosten der Transportversicherung, die wir auf expliziten Wunsch des Kunden abschließen. FIANOSTICS ist berechtigt, einseitig die Preise zu verändern, wenn zusätzliche Kosten (inkl. üblicher Allgemeinkosten und Gewinnaufschlag) aufgrund von Design-, Material- und Produktionsänderungen aufgrund von Kundenwünschen nach der ursprünglichen Preisangabe entstehen.

3. Lieferung:

Für Dienstleistungsprojekte wird gemeinsam mit dem Kunden ein für beide Seiten verbindlicher schriftlicher Zeitplan erstellt. Abweichungen von diesem Plan bedürfen des beiderseitigen schriftlichen Einverständnisses. Alle Angebote von FIANOSTICS sind freibleibend. Alle Produkte werden, soweit auf Lager, umgehend geliefert. Andernfalls erfolgt eine schriftliche Auftragsbestätigung per Email oder FAX mit dem voraussichtlichen Liefertermin. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, gelten die Lieferfristen und Termine immer nur als annähernd bemessen. Die Einhaltung der Liefertermine und Lieferfristen ist weiter von der Einhaltung der vom Käufer zu erfüllenden vertraglichen Verpflichtungen wie Zahlungsbedingungen und sonstigen Bedingungen abhängig. Bei Lieferverzögerungen aufgrund von Kundenwunsch oder wegen Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, kann FIANOSTICS die versandbereite Ware auf Risiko und Kosten des Kunden in der Produktionsstätte zwischenlagern. Jedenfalls sind Lieferverzögerungen nicht in der Verantwortung von FIANOSTICS, wenn diese verursacht wurde durch (i) aus-, oder inländische Embargos, Überfällen, Force Major, Bürgerkrieg, Krieg, Änderungen oder Anpassungen von Gesetzen, Verordnungen, Bestimmungen, Urteilen o.ä. (ii) das Fehlen normaler Transportmittel, Feuer, Überschwemmungen, Explosionen, Streik oder sonstigen Unfälle oder Vorkommnisse in der Produktionsstätte von FIANOSTICS, seinen Zulieferern oder anderen Stätten (unabhängig von der Verantwortlichkeit von FIANOSTICS), die direkt oder indirekt die Produktion, die Lieferung oder die Leistung beeinflussen (iii) jegliche Verzögerungen, die der Sphäre des Käufers zuzurechnen sind Für den Fall des Verzuges der schriftlich vereinbarten Lieferung wird eine Vertragsstrafe vereinbart, die nicht als Reugeld anzusehen ist. Sie beträgt für jeden begonnenen Kalendertag 1 % der gesamten Auftragssumme exkl. MwSt. Diese Vertragsstrafe gilt als vereinbart, wenn Ihr vom Auftragnehmer nicht ausdrücklich schriftlich widersprochen wird.

4. Zahlung:

Falls keine andere Vereinbarung getroffen wurde, ist der vereinbarte Preis bei Lieferung bzw. Projektabschluss gegen Rechnungslegung von FIANOSTICS GmbH ohne jeden Abzug in der vereinbarten Währung auf das von FIANOSTICS GmbH angegebene Konto innerhalb von 30 Tagen zur Zahlung fällig. Als Tag der Zahlung gilt der Tag des vollständigen Zahlungseingangs auf dem Konto von FIANOSTICS GmbH. Schecks und Wechsel werden nur nach gesonderter Vereinbarung zahlungshalber angenommen. Damit verbundene Gebühren und Spesen jeder Art gehen zu Lasten des Kunden. Der Kunde ist nicht berechtigt, fällige Zahlungen wegen Gewährleistungsansprüchen oder sonstigen Gegenforderungen aufzurechnen oder zurückzuhalten. Ist der Kunde mit einer fälligen Zahlung im Verzug, so kann ihm FIANOSTICS GmbH Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem Wert des 3 Monate EURIBOR zum Zeitpunkt der Fälligkeit zuzüglich Bearbeitungsspesen verrechnen. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von FIANOSTICS GmbH.

Jeglicher Zwischenverkauf erfolgt zu Gunsten der FIANOSTICS GmbH.

5. Reklamationen:

• Produkte:

Im Falle eines Mangels ist der Kunde berechtigt, eine Herabsetzung des Kaufpreises oder eine Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen. Es werden keine Rücksendungen ohne unser Einverständnis akzeptiert. Offene Mängel sind innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware, versteckte Mängel innerhalb von 14 Tagen nach ihrer Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Spätere Reklamationen werden nicht mehr berücksichtigt. Der Kunde ist verpflichtet, FIANOSTICS vor der Rücksendung zu benachrichtigen und die Retourware entsprechend zu verpacken andernfalls FIANOSTICS berechtigt ist, die Ware zum Kunden auf dessen Kosten zurückzusenden. FIANOSTICS schließt dezidiert jegliche Haftung für zufällig entstandene Schäden oder Nachfolgeschäden aufgrund von Mängeln aus und beschränkt die Haftung auf die in dieser Vereinbarung bestimmten Mängel.

• Dienstleistungen:

Mit der Annahme des Endberichtes anerkennt der Kunde die vereinbarungsgemäße Lieferung von Dienstleistungen sowohl vom Inhalt als auch vom Umfang an. Reklamationen nach Abnahme des Endberichtes werden nicht akzeptiert.

6. Höhere Gewalt:

Der Eintritt unvorhersehbarer oder vom Parteienwillen unabhängiger Umstände, insbesondere alle Fälle höherer Gewalt, berechtigen FIANOSTICS GmbH zur Verlängerung der Liefertermine und -fristen nach Maßgabe des Umfangs und Andauerns dieser Umstände und ihrer Folgen ohne dem Kunden ein Rücktrittsrecht vom Vertrag oder einen Schadenersatzanspruch zu gewähren. FIANOSTICS GmbH ist bei Vorliegen derartiger Umstände jedoch auch zur gänzlichen oder teilweisen Stornierung des Auftrages berechtigt, ohne dass der Kunde daraus Ersatzansprüche ableiten kann.

7. Homepage:

Für alle auf der Website von FIANOSTICS GmbH vorhanden Links zu anderen Seiten im Internet gilt folgende Erklärung: FIANOSTICS GmbH betont ausdrücklich, keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und die Inhalte der gelinkten Seiten zu haben. Deshalb schließt FIANOSTICS GmbH jegliche Haftung für Inhalte gelinkter Seiten aus. Beachten Sie bitte die Bestimmungen der Nutzervereinbarung auf www.FIANOSTICS.at

8. Schlussbestimmungen:

Sämtliche rechtserhebliche Erklärungen des Kunden an FIANOSTICS GmbH bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Abgesehen von den FIANOSTICS GmbH nach Gesetz oder Vertrag zustehenden Befugnissen ist FIANOSTICS GmbH berechtigt, vom Liefervertrag ohne Setzung einer Nachfrist zurückzutreten, wenn über das Vermögen des Kunden ein Konkurs- oder Ausgleichsverfahren oder ein Vorverfahren gemäß Ausgleichsordnung eröffnet oder ein Konkursantrag mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird oder wenn der Kunde seine Zahlungen einstellt. Der Vertrag sowie alle Rechtsbeziehungen unterliegen ausschließlich österreichischem Recht. Die Bestimmungen des Wiener Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 11.4.1980 über den Internationalen Warenkauf (BGBI 1988/96) finden keine Anwendung. Die Bestimmungen der bei Vertragsabschluss gültigen Fassung der INCO-Terms (Internationale Regeln für die Auslegung handelsüblicher Vertragsformeln der Internationalen Handelskammer) finden Anwendung, soweit der Liefervertrag oder die gegenständlichen allgemeinen Verkaufsbedingungen nichts Abweichendes bestimmen. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Liefervertrag sowie den gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Kunde und FIANOSTICS ist Wiener Neustadt. Im Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser AGB nicht durchführbar sind oder gegen gesetzliche Regelungen verstoßen, so werden die dem Autorenwillen nächststehenden Bestimmungen ersatzweise herangezogen. Die übrigen Bestimmungen bleiben jedenfalls gültig.

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